Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung EnEV2014 in Kraft. Damit ist der Energiepass nach §16 Abs. 2 EnEV 2014 ein Pflichtdokument und für die Vermarktung Ihrer Immobilie obligatorisch. Der Eigentümer hat die Pflicht, bei Vermietung oder Veräußerung für seine Immobilie einen gültigen Energiepass vorzulegen, der den Energieverbrauch im Objekt doukmentiert. Eine Vermarktung ohne Energieausweis ist damit nicht mehr möglich. Wird bei Verkauf und Neuvermietung kein gültiger Energieausweis vorgelegt oder fehlen im Inserat Angaben aus dem Energieausweis, drohen Bußgelder bis zu 14.000 Euro. Es ist daher sinnvoll, den Energieausweis im Vorfeld anfertigen zu lassen. Die Kosten reichen von ab ca. 20 Euro für die eigene Beantragung über das Internet bis mehrere hundert Euro bei Beauftragung eines Gutachters. Gern helfen wir Ihnen bei der auswahl von passenden Internetanbietern und Gutachtern.