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Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen

Sie sind an dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie sich, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Sollten  Sie  bei  der  Immobiliensuche  oder  dem  Immobilienverkauf  in diese Situation kommen, dann hat Ihr Immobilienmakler ALLES richtig gemacht. Nach  dem  Geldwäschegesetz  (GwG)  müssen  Immobilienmakler  die Identität  ihrer  Kunden  feststellen.  Diese  Verpflichtung  haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und  die  Daten  aus  dem  Personalausweis  festzuhalten.  Außerdem muss  der  Immobilienmakler  prüfen,  ob  sein  Kunde  im  eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Diese  Pflicht  nach  dem  Geldwäschegesetz  haben  Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Damit Sie einen  Überblick  über  die  Pflichten  der  Immobilienmakler  nach  dem Geldwäschegesetz bekommen, hat der Immobilienverband IVD diese Informationen zusammengestellt.Gemäß  §  4  Abs.  6  GwG  sind  Sie  als  Kunde  verpflichtet,  dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Das Geldwäschegesetz sieht vor:

  • Der Vertragspartner ist zu identifizieren (Kenne deinen Kunden – Know-Your-Customer-Prinzip)
  • Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis – bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister
  • Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken
  • Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt

Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen